Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Kirafrauchen
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#1

24.03.2014, 14:04

Hallo meine Lieben

ich muss einen Übertragungsvertrag hinsichtlich einer 1/2 Miteigentumshälfte der mit eingetragenen Ehefrau an den Ehemann vorbereiten. Im Wohnungsgrundbuch sind nun "Vorkaufsrechte für alle Verkaufsfälle" für alle übrigen Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage eingetragen. Ich frage mich gerade ob dies auch für Übertragung eines Miteigentumsanteils an den Ehemann gilt. Hat da jemand eine Lösung? Eigentlich glaube ich ja nicht da es ja "Verkaufsfälle" heißt aber sicher bin ich mir gerade nicht. Eventuell liegt es ja auch daran, dass heute Montag ist.

Liebe Grüße im Voraus an alle, die mir helfen können
Jupp03/11

#2

24.03.2014, 14:08

Kirafrauchen hat geschrieben:Hallo meine Lieben

ich muss einen Übertragungsvertrag hinsichtlich einer 1/2 Miteigentumshälfte der mit eingetragenen Ehefrau an den Ehemann vorbereiten. Im Wohnungsgrundbuch sind nun "Vorkaufsrechte für alle Verkaufsfälle" für alle übrigen Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage eingetragen. Ich frage mich gerade ob dies auch für Übertragung eines Miteigentumsanteils an den Ehemann gilt.

nein.

Hat da jemand eine Lösung? Eigentlich glaube ich ja nicht da es ja "Verkaufsfälle" heißt aber sicher bin ich mir gerade nicht.


Eventuell liegt es ja auch daran, dass heute Montag ist.

Liebe Grüße im Voraus an alle, die mir helfen können
Kirafrauchen
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#3

24.03.2014, 16:24

:thx für die hilfreiche Unterstützung
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