GS mit Rangänderung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sippi72

#1

20.03.2014, 11:01

Hallo, folgender Fall

Eigentümer bestellt GS für Gläubigerin X.
X will erste Rangstelle.
Für Eigentümer sind mehrere Eigentümergrundschulden eingetragen.

Meine Frage:
Ich kann doch auf jeden Fall die Vorrangseinräumung bzw. den Antrag auf Rangänderung mit in die Grundschuld aufnehmen, oder?

VG Steffi
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