Hallo, folgender Fall
Eigentümer bestellt GS für Gläubigerin X.
X will erste Rangstelle.
Für Eigentümer sind mehrere Eigentümergrundschulden eingetragen.
Meine Frage:
Ich kann doch auf jeden Fall die Vorrangseinräumung bzw. den Antrag auf Rangänderung mit in die Grundschuld aufnehmen, oder?
VG Steffi