Zustimmung dinglich Berechtigter bei Begründung von SNRen
Verfasst: 18.03.2014, 18:12
Folgender Fall:
Es werden nachträglich Sondernutzungsrechte begründet.
Die dinglich Berechtigten (insbesondere Gläubiger) der Grundbücher, die kein Sondernutzungsrecht erhalten, werden angeschrieben.
Ein Gläubiger teilt mit, bereits Löschungsbewilligung erteilt zu haben, so dass keine Zusimmung erteilt wird.
Der Eigentümer will jedoch nicht löschen lassen, da er die Grundschuld ggfs. später noch einmal neu valutieren möchte.
Frage:
Gibt es hier einen Weg, ohne Löschung (die der Eigentümer nicht will) die Sondernutzungsrechte eintragen zu lassen?
Macht es Sinn, hier beim Gläubiger nachzufassen und eine Zustimmung anzufordern?
Die Situation kommt mir nicht so außergewöhnlich vor.
Eine Lösung habe ich nirgends finden können.
Es werden nachträglich Sondernutzungsrechte begründet.
Die dinglich Berechtigten (insbesondere Gläubiger) der Grundbücher, die kein Sondernutzungsrecht erhalten, werden angeschrieben.
Ein Gläubiger teilt mit, bereits Löschungsbewilligung erteilt zu haben, so dass keine Zusimmung erteilt wird.
Der Eigentümer will jedoch nicht löschen lassen, da er die Grundschuld ggfs. später noch einmal neu valutieren möchte.
Frage:
Gibt es hier einen Weg, ohne Löschung (die der Eigentümer nicht will) die Sondernutzungsrechte eintragen zu lassen?
Macht es Sinn, hier beim Gläubiger nachzufassen und eine Zustimmung anzufordern?
Die Situation kommt mir nicht so außergewöhnlich vor.
Eine Lösung habe ich nirgends finden können.