Sooo ... auch auf die Gefahr hin dass ich nerve,
ich habe ja meine Teilungserklärung hier und hatte das zunächst so geregelt, dass eine Garage Teileigentum wird, da diese dann unter Umständen später einzeln verkauft werden kann. So das war mein Gedanke.
Jetzt möchte der Eigentümer allerdings dass die Garage doch einer bestimmten Wohnung zugeordnet wird und zwar als Sondereigentum... xy MEA verbunden mit dem Sondereignetum an der Whg Nr. xy verbunden mit der Garage xy, weil er meinte das wäere steuerlich günstiger (?!)) frage mich dann aber, ob man die Garage dann später trotzdem noch einzueln verkaufen könne und das weiß ich jetzt nicht, weil die Garage als Sondereigentum ja einem bestimmten MEA Anteil zugewiesen wird.
Wisst Ihr das, ob man die Garage dann noch später verkaufen kann? Dann müsste doch ein Teileigentumsgrundbuch gebildet werden oder?