Auflassungsvormerkung im Range vor der Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Küken79
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#1

14.01.2014, 09:18

Folgender Sachverhalt:

Im Zuge eine Kaufvertrages "Meyer/Müller" hat die Gemeinde Anspruch darauf erhoben, eine Teilfläche aus dem erworbenen Grundstück kaufen zu wollen. Diesbezüglich wurde sodann eine weiterer Kaufvertrag beurkundet, die Auflassungsvormerkung an der Teilfläche eingetragen und die Vermessung in die Wege geleitet.

Betreffend den ersten Kaufvertrag wurde sodann auf Grund einer Finanzierungsvollmacht eine Grundschuld auf dem gesamten, noch bestehenden Grundbesitz eingetragen, jedoch im Range nach der Vormerkung.

Zwischenzeitlich wurde der Grundbesitz von Meyer auf Müller umgeschrieben und die Teilfläche amtlich vermessen. Im Grundbuch stehen nun zwei Flurstücke unter BV-Nr. 1, in Abt. II ist die Vormerkung betr. das kleinere Flurstück eingetragen, welches die Gemeinde erworben hat bzw. erwerben will und im Range nach dieser Auflassungsvormerkung steht in Abt. III die Grundschuld.

Ich würde nun gern den Kaufpreis betr. den Vertrag "Müller/Gemeinde" fällig stellen. Wäre dies korrekt, oder benötige ich trotzdem noch eine Haftentlassungserklärung betr. die Teilfläche seitens der in Abt. III eingetragenen Gläubigerin????
Jupp03/11

#2

14.01.2014, 09:26

Das Grundstück, welches die Gemeinde bekommt, muss vorher von der Gläubigerin freigestellt werden. Die Gemeinde hat zwar einen gesetzlichen Löschungsanspruch, darauf würde ich es aber nicht ankommen lassen.
Küken79
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#3

14.01.2014, 09:40

Das ging ja fix! Ich :thx herzlichst! Genau diese Befürchtung hatte/habe ich auch! Werde also erstmal brav die Pfandfreigabe anfordern!
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