Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1
23.12.2013, 16:29
Hallo zusammen,
hatten heute einen Mandanten, der uns ein Vertragsangebot hingelegt hat. Wir haben nun die Vertragsannahme beurkundet. Doch was muss ich damit machen? Muss ich das nur zu dem Notar hinschicken, der das Vertragsangebot beurkundet hat oder muss ich das auch zum Finanzamt pp. schicken?
Liebe Grüße
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Jupp03/11
#2
23.12.2013, 16:45
Das wird sich aus der Angebotsurkunde ergeben, wie weiter zu verfahren ist. Dort müßte entsprechendes bei Abschriften usw. stehen.