Nach dem seit 2007 geltenden WEG kann der Verwalter - nach Mehrheitsbeschluss der Eigentümer bei der ETVersammlung - für die WEG-Gemeinschaft ein Grundstück kaufen. Im Grundbuch eingetragen wird dann die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Meine Frage: Wie vertritt der Verw. die Eigentümer beim notariellen KV? Vollmacht eines jeden Eigentümers? und was passiert, wenn ein Eigentümer keine Vollmacht erteilt?