WEG

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Oktoberle
Foren-Praktikant(in)
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#1

29.10.2013, 21:48

Nach dem seit 2007 geltenden WEG kann der Verwalter - nach Mehrheitsbeschluss der Eigentümer bei der ETVersammlung - für die WEG-Gemeinschaft ein Grundstück kaufen. Im Grundbuch eingetragen wird dann die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Meine Frage: Wie vertritt der Verw. die Eigentümer beim notariellen KV? Vollmacht eines jeden Eigentümers? und was passiert, wenn ein Eigentümer keine Vollmacht erteilt?
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