Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Griesla
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#11
19.10.2013, 20:06
Jetzt bin ich völlig verwirrt.
Kannst du mir denn sagen, wie ich vorgehen soll? Warum kommt A ins "Gewerbliche", wenn er sein Grundstück teilt, damit ein Teil davon verkauft werden kann. Warum soll ich "ideell" aus meinem Wortschatz streichen? A ist eine Privatperson und kann doch verkaufen wie er will. Welche Möglichkeit hat B sonst, wenn nicht durch Teilung, den Anteil, den er haben möchte, von A zu kaufen?
Welche Infos brauchst du, damit du - oder jemand anderes hier - mir evtl. helfen kann?
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Jupp03/11
#12
19.10.2013, 20:09
Wie soll denn B Eigentümer einer nicht vermessenen Teilfläche werden?
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Griesla
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#13
20.10.2013, 16:20
Jupp, es tut mir leid, aber du verstehst mein Problem nicht. Ich weiß nicht, wie ich es noch beschreiben soll.
Trotzdem danke.