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Vorkaufsrecht Mieter

Verfasst: 01.10.2013, 15:34
von rebru82
:wink2

habe hier einen Kaufvertrag über zwei Wohnungen. Teilung in WE ist gerade vollzogen, zwei Wohnungen werden verkauft. Eine steht leer, die andere ist vermietet. Mieter hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Wir würde das Angebot aussehen bzw. wie müsste ich den Mieter auf das Vorkaufsrecht aufmerksam machen?

Wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausüben will, müsste er doch in den KV eintreten, dies aber nur hinsichtlich seiner Wohnung? Die andere Wohnung will der Mieter ja eh nicht haben. Oder würde es dann so aussehen, dass ich einen Kaufvertrag mit zwei Käufern habe, halt pro Wohnung einen Käufer?

Dies ist auch in der Hinsicht für mich wichtig, da ich dem Mieter ja den Kaufpreis nennen muss, also nur für seine Wohnung oder insgesamt für beide.

Re: Vorkaufsrecht Mieter

Verfasst: 01.10.2013, 16:14
von Jupp03/11
Besteht nicht die Möglichkeit, dass dieses vorab zwischen Verkäufer und Mieter erörtert wird, ob die Ausübung in Frage kommt?

Re: Vorkaufsrecht Mieter

Verfasst: 01.10.2013, 16:23
von rebru82
Ganz meine Rede. Aber die Beteiligten sind scheinbar zu "faul" :D

Re: Vorkaufsrecht Mieter

Verfasst: 02.10.2013, 09:51
von Jana47
Ich würde eine die vermietete Wohnung betreffende auszugsweise Ausfertigung an den Mieter schicken (Abschrift reicht eigentlich, aber wegen zweiter Wohnung im KV und des Zshg Ausfertigung/Original im Rechtsverkehr ...).
Zum Ablauf z.B. Krauß, Imm.Recht 6.Aufl. RN 1738 u. RN1741