Vorkaufsrecht Mieter

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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rebru82
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#1

01.10.2013, 15:34

:wink2

habe hier einen Kaufvertrag über zwei Wohnungen. Teilung in WE ist gerade vollzogen, zwei Wohnungen werden verkauft. Eine steht leer, die andere ist vermietet. Mieter hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Wir würde das Angebot aussehen bzw. wie müsste ich den Mieter auf das Vorkaufsrecht aufmerksam machen?

Wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausüben will, müsste er doch in den KV eintreten, dies aber nur hinsichtlich seiner Wohnung? Die andere Wohnung will der Mieter ja eh nicht haben. Oder würde es dann so aussehen, dass ich einen Kaufvertrag mit zwei Käufern habe, halt pro Wohnung einen Käufer?

Dies ist auch in der Hinsicht für mich wichtig, da ich dem Mieter ja den Kaufpreis nennen muss, also nur für seine Wohnung oder insgesamt für beide.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Jupp03/11

#2

01.10.2013, 16:14

Besteht nicht die Möglichkeit, dass dieses vorab zwischen Verkäufer und Mieter erörtert wird, ob die Ausübung in Frage kommt?
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rebru82
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#3

01.10.2013, 16:23

Ganz meine Rede. Aber die Beteiligten sind scheinbar zu "faul" :D
[hr]

Liebe Grüße

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Jana47
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#4

02.10.2013, 09:51

Ich würde eine die vermietete Wohnung betreffende auszugsweise Ausfertigung an den Mieter schicken (Abschrift reicht eigentlich, aber wegen zweiter Wohnung im KV und des Zshg Ausfertigung/Original im Rechtsverkehr ...).
Zum Ablauf z.B. Krauß, Imm.Recht 6.Aufl. RN 1738 u. RN1741
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