Übernahme einer Höchstbetragshypothek

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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L-ster05
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#1

27.08.2013, 18:44

Hallo,

folgender Fall:

KV über 550 qm bebaut + 47 qm unbebaut, die 47 qm wurden vom Verkäufer Jahre später von einer Stadtverwaltung erworben. Es wurden in diesem KV Auflagen erteilt. Zur Absicherung wurde eine Höchstbetragshypothek für die Stadt eingetragen, nur zu Lasten der 47 qm.

Verkauf steht an. Käufer treten vollinhaltlich in die Auflagen des damaligen KV ein.

Frage: Muss die eingetragene Höchstbetragshypothek vom Käufer übernommen werden. Ich gehe davon aus, dass das der Fall.

Dann ist bei der Kaufpreisfinanzierung bestimmt ein Rangrücktritt erforderlich.

Vielen Dank für Euer Interesse.

L-ster05
Jupp03/11

#2

27.08.2013, 18:53

Ob die Hypothek übernommen werden muss, hängt davon ab, ob diese Auflagen überhaupt noch bestehen. Ob ein Rangrücktritt erforderlich ist, eher nicht, da ja das Hauptgrundstück erstrangig beliehen werden kann.
L-ster05
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#3

27.08.2013, 19:56

Vielen Dank Jupp.

Die Auflagen bestehen leider noch. Ich werde die Übernahme im KV vorsehen und abwarten, was später die Finanzierungsgläubigerin für Wünsche hat.

Einen schönen Abend noch.

L-ster05
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