UB erforderlich - Aufhebung Eigentümer-Erbbaurecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
L-ster05
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 03.08.2013, 12:39
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

27.08.2013, 14:06

Hallo,

wir haben eine Aufhebung eines Eigentümer-Erbbaurechtes beurkundet. Die Eheleute sind geschieden.

Ist zur Durchführung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich?

Vielen Danke für eine Stellungnahme.

L-ster05
Jupp03/11

#2

27.08.2013, 14:39

Wenn sich an den Anteilen im Eigentumsgrundbuch nichts ändert, dann auf keinen Fall, da dieses wie die Bestellung des Eigentümererbbaurechts nicht steuerpflichtig ist, siehe Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 5.. Auflage 2008, RN 10.57
L-ster05
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 03.08.2013, 12:39
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

27.08.2013, 14:59

Vielen Dank Jupp für Deine schnelle und hilfreiche Antwort.

L-ster05 :thx
Antworten