Hallo,
wir haben eine Aufhebung eines Eigentümer-Erbbaurechtes beurkundet. Die Eheleute sind geschieden.
Ist zur Durchführung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich?
Vielen Danke für eine Stellungnahme.
L-ster05
UB erforderlich - Aufhebung Eigentümer-Erbbaurecht
Wenn sich an den Anteilen im Eigentumsgrundbuch nichts ändert, dann auf keinen Fall, da dieses wie die Bestellung des Eigentümererbbaurechts nicht steuerpflichtig ist, siehe Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 5.. Auflage 2008, RN 10.57