Kaufvertrag, zum Grundstück gehörender Weg vergessen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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KornkekZ
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#1

06.06.2012, 13:27

Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. Die Eigentumsumschreibung ist zwischenzeitlich erfolgt. In der Eintragungsnachricht wurden wir auf Folgendes aufmerksam gemacht:
"Es ist der Liegenschaft noch 1/4 Miteigentumsanteil an einer Fläche zugeordnet, eingetragen in ...... Blatt .....!"
Hierbei handelt es sich wohl um einen dazugehörigen Weg. Was muss ich nun tun? Kann ich auch im Nachhinein mit der uns erteilten Vollmacht den Vertragsgegenstand im KV ändern und eine Eigenurkunde beim GBA einreichen? Oder muss ich eine Nachtragsverhandlung machen?
Jupp03/11

#2

06.06.2012, 13:34

KornkekZ hat geschrieben:Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. Die Eigentumsumschreibung ist zwischenzeitlich erfolgt. In der Eintragungsnachricht wurden wir auf Folgendes aufmerksam gemacht:
"Es ist der Liegenschaft noch 1/4 Miteigentumsanteil an einer Fläche zugeordnet, eingetragen in ...... Blatt .....!"
Hierbei handelt es sich wohl um einen dazugehörigen Weg. Was muss ich nun tun? Kann ich auch im Nachhinein mit der uns erteilten Vollmacht den Vertragsgegenstand im KV ändern und eine Eigenurkunde beim GBA einreichen?

nein

Oder muss ich eine Nachtragsverhandlung machen?
ja Mit Unbedenklichkeitsbescheinigung usw.

Ich hatte nach meiner Erinnerung mal ein entsprechendes Vertragswerk hier eingestellt, finde es aber nicht auf die Schnelle.
KornkekZ
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#3

23.08.2012, 13:20

Was für Kosten entstehen in diesem Zusammenhang? Ich sehe ja eigentlich nicht ein, dass ich dafür nichts in Rechnung stelle, da in diesem Fall der Fehler nicht bei uns lag.
KornkekZ
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#4

27.08.2012, 15:50

Kann mir jemand helfen?
Jupp03/11

#5

27.08.2012, 15:52

Ist der Wegeanteil in Abt. III belastet?
KornkekZ
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#6

19.09.2012, 15:20

Hallo Jupp,

entschuldige, dass ich mich erst heute melde. Ich war im Urlaub und es war schön. :wink:

Hab gerade nachgesehen. Das Grundbuch ist lastenfrei in Abt. II und III.
KornkekZ
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#7

21.09.2012, 10:28

...
Jupp03/11

#8

21.09.2012, 10:39

nach einem Wert von 1.000,00 € würde ich abrechnen, §§ 42, 36 II
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