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GS-Eintragung im Wohnungsgrundbuch

Verfasst: 31.05.2012, 20:41
von Helga60
Hab mal eine Frage
Grundschuldbestellung muss noch ausgefüllt werden.
Grundschuld soll eingetragen werden in einem Wohnungsgrundbuch.

Reicht nur die Flurstücksbezeichnung pp anzugeben oder muss

10/100 Miteigentumsanteil an dem Flurstück .......
verbunden mit dem Sondereigentum .....

angegeben werden?

LG Helga

Re: GS-Eintragung im Wohnungsgrundbuch

Verfasst: 31.05.2012, 20:42
von Jupp03/11
Wohnungsgrundbuch von Buxtehude Blatt 1904

reicht, alles andere ist vergebliche Liebesmüh