GS-Eintragung im Wohnungsgrundbuch
Verfasst: 31.05.2012, 20:41
Hab mal eine Frage
Grundschuldbestellung muss noch ausgefüllt werden.
Grundschuld soll eingetragen werden in einem Wohnungsgrundbuch.
Reicht nur die Flurstücksbezeichnung pp anzugeben oder muss
10/100 Miteigentumsanteil an dem Flurstück .......
verbunden mit dem Sondereigentum .....
angegeben werden?
LG Helga
Grundschuldbestellung muss noch ausgefüllt werden.
Grundschuld soll eingetragen werden in einem Wohnungsgrundbuch.
Reicht nur die Flurstücksbezeichnung pp anzugeben oder muss
10/100 Miteigentumsanteil an dem Flurstück .......
verbunden mit dem Sondereigentum .....
angegeben werden?
LG Helga