Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Helga60
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#1
31.05.2012, 20:41
Hab mal eine Frage
Grundschuldbestellung muss noch ausgefüllt werden.
Grundschuld soll eingetragen werden in einem Wohnungsgrundbuch.
Reicht nur die Flurstücksbezeichnung pp anzugeben oder muss
10/100 Miteigentumsanteil an dem Flurstück .......
verbunden mit dem Sondereigentum .....
angegeben werden?
LG Helga
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Jupp03/11
#2
31.05.2012, 20:42
Wohnungsgrundbuch von Buxtehude Blatt 1904
reicht, alles andere ist vergebliche Liebesmüh