GS-Eintragung im Wohnungsgrundbuch

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Helga60
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#1

31.05.2012, 20:41

Hab mal eine Frage
Grundschuldbestellung muss noch ausgefüllt werden.
Grundschuld soll eingetragen werden in einem Wohnungsgrundbuch.

Reicht nur die Flurstücksbezeichnung pp anzugeben oder muss

10/100 Miteigentumsanteil an dem Flurstück .......
verbunden mit dem Sondereigentum .....

angegeben werden?

LG Helga
Jupp03/11

#2

31.05.2012, 20:42

Wohnungsgrundbuch von Buxtehude Blatt 1904

reicht, alles andere ist vergebliche Liebesmüh
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