Grundschulden im Gleichrang eintragen lassen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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MKay
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#1

09.05.2012, 10:22

Hallo zusammen,
ich habe hier 3 Eigentümergrundschulden und diese soll ich nun im Gleichrang im Grundbuch eintragen lassen. Leider weiß ich nicht so recht wie ich das ganze formulieren soll. :oops:

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus :)
Sonea

#2

09.05.2012, 10:23

Im Antrag? Oder in der Urkunde?

Im Antrag:
"bliblablubb überreiche ich drei Anträge auf Eintragung einer Grundschuld. Die Grundschulden sollen im Gleichrang eingetragen werden."

Oder was meinst Du?
MKay
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#3

09.05.2012, 10:25

Im Antrag an das Grundbuchamt meine ich. :)
Sonea

#4

09.05.2012, 10:32

Unter Bezugnahme auf die Bewilligungen - s. o.
Jupp03/11

#5

09.05.2012, 10:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage überreiche ich jeweils erste Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunden vom ------ 2012, meine Urkundenrolle-Nummer: ??/200??

und beantrage gemäß § 15 Abs. 2 GBO

die Eintragung der Grundschulden und der Zwangsvollstreckungsunterwerfung gemäß § 800 ZPO und zwar im gleichen Rang untereinander.

Ich beantrage die Erteilung eines unbeglaubigten Grundbuchauszuges nach Vollzug.

Mit freundlichen Grüßen



- N o t a r -

sofern in den Urkunden noch etwas bzgl. der Grundschuldbriefe steht, so z. B., dass diese dem Notar auszuhändigen sind, ist obiges entsprechend zu ergänzen
MKay
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#6

09.05.2012, 10:45

danke schön! :) hat mir super weiter geholfen. :thx
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