Grundbuchberichtigung nach Verschmelzung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

15.12.2011, 16:55

Zur Hilfe.....

also in der letzten Zeit habe ich nur Kram, der mich die Nerven kostet. Es hat eine Verschmelzung zweier Firmn stattgefunden und jetzt muss das Grundbuch berichtigt werden.

Wie lautet der Antrag, was muss ich beifügen?

Mir raucht der Kopf...ne Erklärung für Doofe wäre nett :oops:
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#2

15.12.2011, 17:22

Schöner/Stöber, Rd. Nr. 995 a, 14. Auflage, formloser Antrag ist ausreichend mit begl. HR-Auszügen oder Notarbescheinigung, dieses würde ich mit dem zuständigen Rechtspfleger erörtern, da in aller Regel diese auch selbst die Register einsehen können.
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist jedoch erforderlich m. E.
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Plumbum
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#3

15.12.2011, 17:44

Dankeee!!!

Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich hier, dann werde ich morgen mal telefonieren!
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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