Dienstbarkeit an Sondernutzungsrecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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stefan2209
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#1

01.12.2011, 09:11

Hallo zusammen,

eine WEG hat eine Grunddienstbarkeit an zwei Flächen (Teil des Nachbargrundstücks) einmal zur Nutzung als Garten und einmal zur Nutzung als Garagen (wobei diese Garagen bisher nicht errichtet sind) erhalten.

Die WEG wiederum hat einem der Wohnungseigentümer SNR an den Garagen eingeräumt.

Dies ist bereits so im Grundbuch eingetragen.

Nun soll an einer bestimmten der Garagen ein Dritter eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit erhalten, dergestalt dass dieser Dritte diese eine Garage auf Lebenszeit unentgeltlich nutzen darf.

Nun meine Fragen:
Wer muss diese Dienstbarkeit bewilligen und beantragen? Alle Mitglieder der WEG? Nur der Eigentümer der Wohnung, der das SNR an den Garagen zugeordnet ist? Braucht es dazu auch die Eigentümer des Grundstücks, denn die Fläche gehört ja nicht der WEG, sie hat nur eine Grunddienstbarkeit seitens der Eigentümer an der betroffenen Fläche erhalten?

Ist das überhaupt grundbuchrechtlich durchführbar?
Und wenn ja, wie weit ist die WEG bzw. der SNR-Berechtigte verfügungsbefugt über die ihr/ihm zugewiesenen Flächen, ohne dass die Eigentümer des Nachbargrundstücks "ein Wörtchen mitzureden" haben?

Weil dieser Dritte selbst ein Mitglied der WEG ist, war in unserem Entwurf vorgesehen, dass die Fläche der Garage per Lageplan definiert wird und die WEG ihm (nicht persönlich, sondern als Eigentümer einer Wohnung) ein SNR daran einräumt. Dies bewegt sich meines Erachtens im Rahmen der der WEG eingeräumten Dienstbarkeit.

Es soll aber wohl deshalb kein einem bestimmten Wohnungseigentümer zugeordnetes SNR eingeräumt werden, weil über kurz oder lang die Wohnungen veräußert werden sollen, dieser Dritte über den Verkauf hinaus das Recht an der Garage behalten will.

Irgendwelche Ideen, das Ganze anderweitig (vielleicht auch einfacher) im Grundbuch zu regeln? (Die Grundkonstruktion, Sondernutzungsrecht an einer Grunddienstbarkeit, finde ich schon abenteuerlich genug.)
:-) alles im (Siegel-)Lack
Jupp03/11

#2

01.12.2011, 10:45

Da haste aber eine tolle Sache, hoffe, du mußt das nicht noch diese Woche fertigmachen. In Schöner/Stöber hast du schon nachgesehen?
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stefan2209
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#3

01.12.2011, 11:32

Richtig, tolle Sache, im Sinne von: der Mandant hätte gern karierte Gänseblümchen ... hamse welche da?

:thx für den Tipp mit Schöner/Stöber. Dass wir den haben, vergesse ich immer mal wieder gerne, weil er kaum genutzt wird und flatschneu ist (8. Auflage, 1986 :roll: ).

Demnach geht das mit der Dienstbarkeit an dem SNR schon allein deshalb nicht, weil es rein "buchungstechnisch" nicht eingetragen werden kann. Wie soll in Abteilung II der Belastungsgegenstand (= SNR) in Spalte 2 erfasst werden?

Also keine karierten Gänseblümchen, nur Änderung des bereits bestehenden SNRs.
:-) alles im (Siegel-)Lack
Jupp03/11

#4

01.12.2011, 11:45

Kannst ja vielleicht mal reinstellen, wie z. Zt. die Bestandsverzeichnisse der Wohnungsgrundbücher aussehen, insbesondere das Wohnungsgrundbuch des Eigentümers, der die SR an den Garagen hat.
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