Grundstückskaufvertrag mit NAchlasspfleger, Genehmigung?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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kat*kal
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#1

29.09.2011, 09:15

Hallo,
für mehrere Grundstücksmiteigentümer tritt ein Nachlasspfleger auf. Der VErtrag wird mit vollmachtlosem VErtreter beurkundet. Wer muß den Vertrag genehmigen Nachlasspfleger und muss zusätzlich das Gericht Zustimmung erteilen, oder nur das GEricht?

Eilt sehr, Beurkundung heute Gruß Kat
Jupp03/11

#2

29.09.2011, 09:45

Hab das sehr ausführlich geschilderte Thema in meine Glaskugel eingegeben mit dem Ergebnis :kopfkratz :bahnhof
kat*kal
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#3

29.09.2011, 09:50

Also wir beurkunden einen Grundstückskaufvertrag. Die Verkäufer sind eine Erbengemeinschaft. Ein Teil der Verkäufer sind bereits tot/abwesend, weswegen es einen Nachlassverwalter und einen Abwesenheitspfleger gibt. Ich trete als vollmachtloser Vertreter für den Nachlassverwalter etc. auf, muß also nach Beurkundung Genehmigungserklärungen rausschicken, jetzt meine Frage wer muß genehmigen, der Nachlassverwalter und muss das Nachlassgericht auch noch zustimmen oder wie funktioniert das? Verstanden?
Jupp03/11

#4

29.09.2011, 10:36

ja

Es muss sowohl der Nachlassverwalter als auch das Nachlassgericht genehmigen. Gehe davon aus, dass ein Gutachten über das zu veräußernde Objekt vorliegt.

Im übrigen sollte ein Notarmitarbeiter als vollmachtloser Vertreter nicht auftreten. Entweder tritt ein erscheinender Verkäufer oder aber der Käufer für den Nachlassverwalter ohne Vollmacht auf und wird dann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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