Hallo,
ich bereite hier gerade eine "private" Grundschuldbestellung vor. Soll heißen: Gläubiger ist eine Privatperson und kein Kreditinsitut o.ä. Ich bin mir nicht sicher, ob der Gläubiger auch erscheinen und in der Urkunde den Eintragungsantrag stellen muss.
Gleiches gilt für ein Wohnungsrecht, welches die Alleineigentümerin ihrem Ehemann einräumt. Muss er da auch unterschreiben und den EIntragungsantrag stellen?
Ich danke euch bereits im Voraus!
Blume
Grundschuldbestellung/Wohnungsrecht
Also zum Thema GS-Bestellung kann ich dir nur sagen, dass in der Urkunde die Zustimmung und der Antrag des Gläubigers enthalten sein muss und dieser auch unterschreibt.
dagegen, nicht erforderlich.naduh hat geschrieben:Also zum Thema GS-Bestellung kann ich dir nur sagen, dass in der Urkunde die Zustimmung und der Antrag des Gläubigers enthalten sein muss und dieser auch unterschreibt.
In die Urkunde sollte aufgenommen werden, dass die Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers abgetreten werden darf und dieses ist mit zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.
Bei dem Wohnungsrecht muss der Berechtigte ebenfalls nicht mitwirken, es sei denn, es werden schuldrechtliche Verpflichtungen von dem Berechtigten wie z. B. Kostentragungspflicht übernommen.
- Gruftie
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2433
- Registriert: 07.02.2007, 09:33
- Beruf: Renofachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Hallo Blume!! Ich stimmt Jupp voll zu!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…