Zwischenverfügung wg Lageplan

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jady
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#1

14.07.2011, 16:56

Hallo! Wir haben eine Zwischenverfügung bekommen, wonach die dem KV beigefügte Flurkarte nicht eindeutig ist, wo sich das erworbene Flurstück befindet. Eine neue Karte soll übersandt werden, verbunden mit der Klarstellung des Kaufgegenstandes. Müssen da alle noch mal kommen oder reicht es, wenn die Zustimmung zur Beurkundung eingeholt wird. Wie stelle ich den Kaufgegenstand den klar? Kann mir jemand weiterhelfen?
Jupp03/11

#2

14.07.2011, 17:51

Ich gehe davon aus, dass ein nicht vermessenes Grundstück veräußert wurde. Sind im KV entsprechende Vollmachten enthalten? Dann könnte der Klarstellungsvermerk von den Bevollmächtigten abgegeben werden, wenn sich aus dem alten Plan eindeutig ergibt, was Kaufgegenstand sein soll.
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Jady
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#3

15.07.2011, 08:49

Es handelt sich hier um nicht vermessende Grundstücke. Eine Vollmacht ist im Vertrag enthalten. Laut Grundbuchamt ist der Kaufgegenstand jedoch nicht erkennbar.
Jupp03/11

#4

15.07.2011, 09:01

Fehlt im Lageplan die Parzellennummer? Ein wenig Sachverhalt zu dem Lageplan müßte schon kommen.
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Jady
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#5

15.07.2011, 09:07

Also einmal ist die Fläche, die im Eigentum des Verkäufers verbleibt nicht schraffiert worden (nur umrandet), eine weitere Fläche die im Eigentum des Verkäufers verbleibt nicht markiert (die Verkäuferin wollte sich die Wahl der Grundstücke noch offen halten) und eine Fläche trägt keine Flurstücksbezeichnung.
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Jady
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#6

15.07.2011, 09:58

Wie sieht denn so ein Klarstellungsvermerk aus? Ich habe gerade absolut keine Ahnung, wie ich das schreiben soll.
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Trulla79
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#7

15.07.2011, 11:33

Steht denn zwischen den Parteien definitiv fest, welche Fläche verkauft werden soll oder sind sich die Parteien darüber noch nicht genau einig? Das kann ich in Deiner Schilderung nicht ganz entnehmen. Du schreibst, dass ihr auf dem Lageplan die Flächen, die beim Verkäufer verbleiben gekennzeichnet habt. Wurde die Fläche die verkauft werden soll gar nicht gekennzeichnet?
Jupp03/11

#8

15.07.2011, 11:39

Mit dem unter 5 geschilderten Sachverhalt läßt sich die Sache nicht nachvollziehen. Ist der tatsächliche Kaufgegenstand, also die Teilfläche, die der Käufer erworben hat, eingezeichnet? Wird der Kaufgegenstand von dem Wahlrecht des Verkäufers irgendwie berührt?
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Trulla79
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#9

15.07.2011, 11:46

Könntest Du vielleicht mal die Textstelle mit der Beschreibung des Vertragsgegenstandes hier reinstellen? Dann ist es vielleicht etwas einfacher, Dir eine Lösungsvariante vorzuschlagen.
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Jady
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#10

15.07.2011, 12:04

Also folgendes:

Eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 1 der Flur 1 wird verkauft. Die Lage der Kauffläche ist rot umrandet. Eine Fläche von 10 % der veräußerten Fläche verbleibt im Eigentum der Verkäuferin (diese Fläche ist in dem Lageplan nicht eingezeichnet worden, weil die Verkäuferin erst nach Aufstellung des Bebauungsplans sich die Fläche aussuchen möchte).
Ein weiteres Flurstück ist veräußert worden, wovon ebenfalls 10 % der Fläche im Eigentum der Verkäuferin verbleibt, beide Flächen sind im anliegenden Lageplan gekennzeichnet. Im Vertrag heißt es: die schraffiert dargestellte Fläche verbleibt im Eigentum der Verkäuferin(Schraffierung wurde hier lediglich vergessen, es ist nur eine farbliche Umrandung vorgenommen worden).
Weiter wurde eine Teilfläche veräußert. Diese Fläche ist im Lageplan auch umrandet dargestellt, hier ist nur keine Flurstücksbezeichnung erkennbar.
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