Grundschuld enthält Barcodes

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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brainy
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#1

28.06.2011, 15:31

Hallo Zusammen,

ich habe zu einer Grundschuldbestellung folgende Zwischenverf. erhalten:

"Die GS enthält Schriften in Form mehrerer Strich- und 2D-Codes. Vollständige Lesbarkeit ist erforderlich. Um Entkodierung bzw. -soweit der kodierte Text für die GS-Best. ohne Belang ist- Hereingabe einer Best.-Urk. mit entfernten Kodierfeldern wird gebeten."

Die Kammer Hamm hatte sich seinerzeit dazu geäußert und empfohlen die Ausf. zurückzufordern und die entsprechenden Codes zu entfernen (schwärzen o.ä.); mein Chef findet das nicht sehr originell und meint da könnte man sicherlich auch anders reagieren um eine zeitnahe Erledigung der Zwischenverf. zu erlangen.

Habt ihr damit Erfahrung???

Da heißt es immer die Grundbuchämter sind überlastet und da wird dann so was beanstandet ...
Jupp03/11

#2

28.06.2011, 20:22

Ich bitte um Verzeihung, seht mir das nach, schaut auf mein Alter, wenn ihr die nachfolgende Frage über euch ergehen lassen müßt:

Wenn ich eine Urkunde, auf die diese Codes sind, kopiere, sind dann diese Codes auf den Kopien zu entschlüsseln?

Schande über mein Haupt. :roll:
Jupp03/11

#3

28.06.2011, 21:50

Nach Beiträgen aus einem anderen Forum sind diese Dinger wohl auch auf Kopien zu entschlüsseln.
Ich würde daher alle Urkunden zurückfordern, die Dinger streichen mit Randvermerk des Notars und wieder sodann erteilen.
Zu beachten sein wird, dass GS-Urkunden zügig abzuwickeln sind und ein Streit mit dem Rechtspfleger in derartigen Angelegenheiten nicht viel bringt, doch Ärger mit dem Besteller.
M.B.
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#4

29.06.2011, 17:30

Ich glaube das Problem gibt es nur in Dortmund. Ich kenne zumindest bisher kein anderes Grundbuchamt, dass solche - für mich überflüssigen - Zwischenverfügungen erteilt. Das Problem wird bisher aber wohl nicht ohne eine berichtigte Urkunde zu beheben sein. Es dürfte nämlich immer noch der schnellste Weg sein... Weitere - langwierige - Diskussionen sind bei einer solchen Rechtsansicht des Rpfl. wahrscheinlich vorprogrammiert
brainy
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#5

30.06.2011, 09:34

ok, vielen Dank!

Ich finde es ehrlich gesagt unmöglich, dass das beanstandet wird. So eine Zwischenverfügung kann man doch nicht ernst nehmen!

Aber hauptsache allen das leben noch schwerer machen ... :roll:

Tja, dann werd ich mir mal die Ausf. zurückholen und berichtigen
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