Hallo,
ich habe eine Frage zum Wohnungsrecht. Hier im Büro taucht die Frage auf, ob ein Wohnungsrecht wirklich nur unter Ausschluss des Eigentümers an bestimmten Räumen bestellt werden kann oder ob es auch die Möglichkeit eines Wohnungsrechtes am gesamten Haus zusammen mit dem Eigentümer möglich ist. Z.B. für einen Lebenspartner, der abgesichert werden möchte, weil er jetzt einzieht und seine eigene Wohnung aufgibt.
Eine Kollegin meint, das einmal gesehen zu haben, aber wir finden hierzu nicht viel und wenn, dann nur im Juristendeutsch, das wir nicht verstehen
Kennt ihr so etwas?
Danke schön schon mal im voraus
Wohnungsrecht am gesamten Haus?
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Habt ihr evtl. einen Formulierungsvorschlag? Oder etwas anderes, an das ich mich orientieren kann? Oder nehme ich einfach die normale Wohnungsrechtsbestellung und ändere die ab, in dem ich § 1093 ausschließe oder auf § 1090 Bezug nehme? Wir haben in der Vergangenheit öfter schon mal Probleme gehabt bei Wohnungsrechtsbestellungen von wegen Inhalt und so und ich möchte gerne auf "Nummer Sicher" gehen.