Gebühren Grundschuld löschen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Sunnynixe
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 30.03.2009, 15:30
Wohnort: Meppen

#1

22.06.2011, 11:42

Hallo,

für die Löschung einer Grundschuld muss ich doch die 38 2 5a 5/10 ansetzen oder?

Wie ist das mit den maximalen 130 € in dem Fall?
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
Jupp03/11

#2

22.06.2011, 12:11

Es kommt darauf an, ob die Urkunde, hier Löschungsantrag, von euch entworfen wird.

Über welche Summe läuft die GS, damit dann auch gleichzeitig deine weitere Frage wegen der Gerichtskosten beantwortet werden kann,.
Sunnynixe
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 30.03.2009, 15:30
Wohnort: Meppen

#3

22.06.2011, 23:16

sagen wir einfach mal 200.000 €, aber schreib bitte Gebühren hin, damit ich es nachrechnen kann u. nachvollziehen.
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
Jupp03/11

#4

23.06.2011, 11:06

Sunnynixe hat geschrieben:sagen wir einfach mal 200.000 €,

sag du einfach, ob Urkunde entworfen oder nicht

aber schreib bitte Gebühren hin, damit ich es nachrechnen kann u. nachvollziehen.
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#5

23.06.2011, 19:38

für die Löschung einer Grundschuld muss ich doch die 38 2 5a 5/10 ansetzen oder?
Wenn Ihr den Löschungsantrag bzw. die Löschungsbewilligung auch entworfen habt, dann ja.
Wie ist das mit den maximalen 130 € in dem Fall?
Das betrifft nur den § 45 KostO...also die reine Unterschriftsbeglaubigung.

Was habt Ihr denn gemacht?
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#6

23.06.2011, 19:41

Ja meine liebe Gruftie, ob wir es jemals erfahren?
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#7

23.06.2011, 19:50

Tja mein lieber Jupp, man bzw. Frau soll die Hoffnung nie aufgeben... :pfeif
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Antworten