Hallo,
für die Löschung einer Grundschuld muss ich doch die 38 2 5a 5/10 ansetzen oder?
Wie ist das mit den maximalen 130 € in dem Fall?
Gebühren Grundschuld löschen
Es kommt darauf an, ob die Urkunde, hier Löschungsantrag, von euch entworfen wird.
Über welche Summe läuft die GS, damit dann auch gleichzeitig deine weitere Frage wegen der Gerichtskosten beantwortet werden kann,.
Über welche Summe läuft die GS, damit dann auch gleichzeitig deine weitere Frage wegen der Gerichtskosten beantwortet werden kann,.
Sunnynixe hat geschrieben:sagen wir einfach mal 200.000 €,
sag du einfach, ob Urkunde entworfen oder nicht
aber schreib bitte Gebühren hin, damit ich es nachrechnen kann u. nachvollziehen.
- Gruftie
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Wenn Ihr den Löschungsantrag bzw. die Löschungsbewilligung auch entworfen habt, dann ja.für die Löschung einer Grundschuld muss ich doch die 38 2 5a 5/10 ansetzen oder?
Das betrifft nur den § 45 KostO...also die reine Unterschriftsbeglaubigung.Wie ist das mit den maximalen 130 € in dem Fall?
Was habt Ihr denn gemacht?
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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- Gruftie
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Tja mein lieber Jupp, man bzw. Frau soll die Hoffnung nie aufgeben...
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