§ 1365 BGB - Grundstücksbelastung
Verfasst: 18.05.2011, 09:20
Hallo Ihr Lieben,
Ich habe die Eintragung einer Grundschuld in Höhe von EUR 30.000,00 beim GBA beantragt. Die Grundschuldbestellungsurkunde mit ZV-Unterwerfung hat nur der Grundstückseigentümer unterzeichnet. Aus der Urkunde ergibt sich jedoch, dass der Grundstückseigentümer verheiratet ist.
Jetzt habe ich eine Zwischenverfügung vom AG bekommen mit folgendem Wortlaut:
"In der Urkunde ist der Hinweis enthalten dass der Sicherungsgeber verheiratet ist. Weitere Ausführungen sind nicht gemacht. Diesbezüglich wird um weitere Angaben gebeten - vgl. Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Auflage Rd.Nr. 3394."
Ich bin der Meinung, dass nach aktueller Rechtsprechung die Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 BGB bei der Grundschuldbestellung nicht mehr erforderlich ist. Finde jedoch den Nachweis nicht mehr.
Kann mir jemand helfen?
lG
Stephanie
P.S. Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Ich habe die Eintragung einer Grundschuld in Höhe von EUR 30.000,00 beim GBA beantragt. Die Grundschuldbestellungsurkunde mit ZV-Unterwerfung hat nur der Grundstückseigentümer unterzeichnet. Aus der Urkunde ergibt sich jedoch, dass der Grundstückseigentümer verheiratet ist.
Jetzt habe ich eine Zwischenverfügung vom AG bekommen mit folgendem Wortlaut:
"In der Urkunde ist der Hinweis enthalten dass der Sicherungsgeber verheiratet ist. Weitere Ausführungen sind nicht gemacht. Diesbezüglich wird um weitere Angaben gebeten - vgl. Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Auflage Rd.Nr. 3394."
Ich bin der Meinung, dass nach aktueller Rechtsprechung die Zustimmung des Ehegatten nach § 1365 BGB bei der Grundschuldbestellung nicht mehr erforderlich ist. Finde jedoch den Nachweis nicht mehr.
Kann mir jemand helfen?
lG
Stephanie
P.S. Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.