Das geht aber bei ner Finanzierungsgrundschuld (und so sieht es ja hier aus) im Normalfall nicht...Lovis hat geschrieben:4. (...)überreiche ich anliegend begl. Abschrift der Grundschuldbestellungsurkunde und beantrage - auch im Namen der Gläubigerin - die GS an zunächst rangbereitester Stelle (je nachdem was im Formular steht) im Grundbuch einzutragen.
Treuhandauftrag? Hä? Wieso? Verstehe ich grad nicht...Lovis hat geschrieben:5. (...)überreiche ich anliegend 1. vollstr. Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde zum Verbleib bei Ihren Unterlagen und (bei einer Finanzierungsgrundschuld + Hinterlegung auf einem NAK) bitte um Übersendung des Treuhandauftrages. Teilweise wird es auch so gehandhabt, dass man sich erst die Einhaltung der Sicherungsabrede zwischen VK und K (siehe Belastungsvollmacht im Kaufvertrag) von der Gläubigerin bestätigen lässt und dann die vollstr. Ausfertigung rausgibt.
Das mit der Rangbescheinigung würde ich vorab klären, weil wenn sie erforderlich ist (wie bei den meisten Finanzierungsgrundschulden) kann man sie auch mit der vollstr. direkt mitschicken.Lovis hat geschrieben:6. (...)überreiche ich anliegend begl. Abschrift der Grundschuldbestellungsurkunde und (außer bei Hinterlegung auf NAK) bitte um zeitnahe Mitteilung, ob eine Rangbescheinigung erforderlich ist...
und dem Grundbuchamt würde ich auch immer eine Ausfertigung übersenden - keine begl. Kopie...