grundbuchliche Absicherung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jady
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#1

05.04.2011, 11:37

Hallo!

Habe mal wieder einen für mich nicht so klaren Fall. Hoffe jemand kann mir einen Tip geben. Also eine Gemeinde hat ein Grundstück zur Größe von x ha an eine GmbH veräußert. Die städtebauliche Planung sieht vor, dass die GmbH aus dem erworbenen Grundstück max. 29 Teilgrundstücke weiterveräußern kann. Jetzt soll grundbuchlich abgesichert werden, dass die GmbH nicht mehr als diese 29 Teilungen vornimmt. Wie mache ich das. Kann ich das mit einer Dienstbarkeit absichern?
Ashura
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#2

05.04.2011, 20:18

Hallo,

was soll denn passieren, wenn der Käufer nun doch mehr teilen würde als er sollte?

Kannst du hier vielleicht mit einer Vertragsstrafe und/oder Rückauflassungsvormerkung arbeiten?

lG
Stephanie
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Jady
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#3

06.04.2011, 09:05

Guten Morgen!

Also die Eigentumsumschreibung von der Gemeinde auf die GmbH ist bereits erfolgt. Die GmbH soll sich verpflichten, bei evtl. Verstößen gegen die Vereinbarung der Höchstzahl der Grundstücke eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Gemeinde möchte sich zur Vermeidung weiterer als die vereinbarten Grundstücksteilungen im Grundbuch dinglich absichern. Habe gestern schon geschaut, finde aber nichts zu der Thematik.
Jupp03/11

#4

06.04.2011, 11:19

Hier wird nur die Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Gemeinde möglich sein, da nur damit die Vertragsstrafe m. E. abgesichert werden kann.

In den sich anschließenden Kaufverträgen muss dann eine unmißverständliche Kostenregelung getroffen werden, die im Ergebnis aussagt, dass die jeweils anfallenden Freistellungskosten -Gerichtskosten und Notargebühren für die Anforderung- zu Lasten der GmbH gehen. Bei der Grundschuldbestellung sollte die Gemeinde mitwirken und verbindlich erklären, dass für die Erteilung der jeweiligen Freistellungsurkunde keine Bearbeitungskosten berechnet werden.
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