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Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???

Verfasst: 05.10.2010, 14:56
von HoneyBunny66
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt :D

Es soll eine GS bestellt werden für eine GmbH (keine Bank oder Sparkasse!!).

Empfiehlt sich hier die Bestellung einer GS mit ZV-Unterwerfung (persönlich u. dinglich) oder kann man darauf verzichten?

Wie kommt der Gläubiger bei Bestellung GS ohne ZV-Unterwerfung an seine Forderung?

Im Darlehensvertrag ist außerdem eine bestimmte Verzinsung vereinbart, gleichwohl umfasst die einzutragende GS von der Höhe her auch die Zinsen. Sollen trotzdem noch Zinsen mit in das Grundbuch eingetragen werden?

Ratlose Grüße

:thx

Re: Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???

Verfasst: 05.10.2010, 15:24
von Jupp03/11
Was sichert denn die GS ab?

Re: Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???

Verfasst: 05.10.2010, 15:26
von HoneyBunny66
Einen Darlehensanspruch aus einem privatschriftlichen Darlehensvertrag.

Re: Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???

Verfasst: 05.10.2010, 15:31
von Jupp03/11
Dann würde ich eine Eigentümergrundschuld (Briefrecht) eintragen und diese dann mit entsprechenden Vorkehrungen wie zum Beispiel, dass die Abtretung durch die GmbH der Zustimmung des Eigentümers bedarf, an die GmbH abtreten. Ferner würde ich GS mit Zinsen und Nebenleistungen mit pers. und dinglicher Unterwerfung eintragen lassen, damit später dieses Recht ggf. auch noch an eine x-beliebige Bank abgetreten werden kann, wenn die Forderung der GmbH abgelöst ist.

Re: Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???

Verfasst: 05.10.2010, 15:43
von HoneyBunny66
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ist denn der Vorteil dieses Abtretungsbrimboriums (verursacht doch auch weitere Kosten) ?? Es geht in meinem Fall um eine relativ geringe Forderung (25.000,00 EUR). Lohnt sich das denn? Wie käme denn der Gläubiger ohne ZV an seine Forderung?

Re: Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???

Verfasst: 05.10.2010, 15:57
von Jupp03/11
Der Vorteil ist, dass nicht jeder sieht, wer Darlehensgeber ist. Der Gläubiger -GmbH- kommt genauso an seine Forderung wie jede andere Bank als Gläubigerin auch. Daher ja auch mit Unterwerfungserklärungen.

Re: Grundschuld mit oder ohne ZV-Unterwerfung???

Verfasst: 05.10.2010, 16:04
von HoneyBunny66
Vielen Dank Jupp, du hast mir wieder sehr geholfen.

Schönen Feierabend und Prost :D

:thx :thx :thx