Grundstücksübertragung durch Minderjährigen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Juradel
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#1

04.10.2010, 09:18

Ich habe hier einen komplizierten Fall mit einem Minderjährigen:

G hat seinem Sohn S ein Haus geschenkt. Im Schenkungsvertrag ist vorgesehen, dass bei Tod des Sohnes das Haus auf Anforderung G's an diesen zurückzuübertragen ist. S stirbt, der minderjährige E erbt. G fordert Rückübertragung.

Braucht E für die notarielle Rückübertragung die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes? Schließlich ist er ja ohnehin dazu verpflichtet und hat keine Entscheidungsfreiheit.

Wenn ja, wer beantragt diese Genehmigung, wie funktioniert das praktisch und welche zusätzlichen Kosten entstehen?
Bomber
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#2

07.10.2010, 00:16

Wie genau ist denn die Rückübertragungsklausel im Vertrag geregelt? Ich kenne es bisher nur so, dass der Veräußerer dann berechtigt ist, die Rückübertragung zu verlangen, wenn der Erwerber (der Sohn) ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstirbt. Handelt es sich um den von Dir benannten "E" um einen Abkömmling des Erwerbers? Wie genau ist die Rückübertragung im Vertrag geregelt?
Juradel
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#3

08.10.2010, 16:25

Die Klausel lautet, dass G unter verschiedenen Voraussetzungen Rückübertragung durch S bzw. dessen Erben fordern kann, eine dieser Möglichkeiten ist Tod des S solange G noch lebt. Der Rückübertragungsanspruch entsteht nach Schenkungsvertrag damit, dass G ihn schriftlich geltend macht, was er bereits getan hat. E ist Sohn des S, Enkel des G.

Da E in absehbarer Zeit volljährig wird, werden wir wohl einfach noch ein Weilchen abwarten, aber wie das mit der vormundschaftlichen Genehmigung praktisch funktioniert, würde mich trotzdem interessieren.
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