Grundstückstausch

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jaqueline
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#1

09.09.2010, 08:51

Hallo zusammen.

Ich habe hier einen Vertrag. A überträgt ein Grundstück auf B und B überträgt ein Grundstück auf A. Die Übertragungen erfolgen jeweils im Tausch ohne weiteren Zahlungsausgleich. Berechne ich den Geschäftswert nach § 39 II oder rechne ich die Werte der Übertragungsgegenstände zusammen? Danke.
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mrsbloom
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#2

09.09.2010, 10:05

Gemäß § 39 II KostO ist der höhere der beiden Werte der Geschäftswert.
Gruß Tina

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Max Frisch
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