Hallo,
habe mal eine kurze Frage:
Ist es korrekt, dass ein Antrag auf GB-Berichtigung nicht per Unterschriftsbegl. erfolgen muss!?
Vielen Dank schon mal!
Grundbuchberichtigungsantrag mit oder ohne Ubegl.???
- Michael1974
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Ja, wenn zB Grundbuchberichtigung aufgrund eines Erbscheins vorgenommen werden soll. Der bzw. die Erben kann/können dann formlos die Grundbuchberichtigung beantragen, ohne dass es einer UBegl. bedarf.
Gruß, Michael
Gruß, Michael