Grundbuchberichtigungsantrag mit oder ohne Ubegl.???

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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brainy
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#1

08.09.2010, 17:22

Hallo,
habe mal eine kurze Frage:
Ist es korrekt, dass ein Antrag auf GB-Berichtigung nicht per Unterschriftsbegl. erfolgen muss!?

Vielen Dank schon mal!
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Michael1974
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#2

08.09.2010, 17:23

Ja, wenn zB Grundbuchberichtigung aufgrund eines Erbscheins vorgenommen werden soll. Der bzw. die Erben kann/können dann formlos die Grundbuchberichtigung beantragen, ohne dass es einer UBegl. bedarf.

Gruß, Michael
brainy
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#3

10.09.2010, 08:48

Vielen Dank!
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