Grundbuchauszug

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Jaqueline
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#1

07.09.2010, 17:00

Hey. Da bin ich schon wieder. Also, wenn ich einen Grundbuchauszug für einen Mandanten einhole, weil dieser uns damit beauftragt hat, wie rechnet ihr das ab. Nur Einholung Grundbuchauzug. § 147 I KostO? € 10,00? Danke schon mal im Voraus.
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Michael1974
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#2

07.09.2010, 17:04

Hey,

ja genauso. Natürlich kommen noch die Gerichtskosten für den Auszug drauf. Bin auch gerade dabei für einen Mandanten einen GB-Auszug anzufordern, weil es ja so schwierig ist selbst zum GBA zu gehen... :lol:

LG, Michael
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Aurora-Sun
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#3

07.09.2010, 17:11

:zustimm
Jaqueline
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#4

08.09.2010, 13:27

Danke Euch :thx
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mrsbloom
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#5

08.09.2010, 20:53

und natürlich die Dokumentenpauschale für die ausgedruckten Seiten... :mrgreen:
Gruß Tina

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Max Frisch
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#6

13.09.2010, 17:59

Hey mrsbloom.

Du schreibst: Und natürlich die Dokumentenpauschale für die ausgedruckten Seiten. Hab ich jetzt abgerechnet.

Wie rechne ich das beim Kaufvertrag ab? Wenn ich nen GBauzug von 20 Seiten habe und Kopien vom Kaufvertrag 100 Seiten sind. Rechne ich dann 120 Seiten Dokumentpauschle (also 50 Seiten á € 0,50 und 70 Seiten á € 0,15) ab oder 100 Seiten (also 50 Seiten á € 0,50 und 50 Seiten á € 0,15) und 20 Seiten (20 Seiten á € 0,50) nochmal extra?
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mrsbloom
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#7

13.09.2010, 20:00

Ich nehme die erste Variante, also insgesamt 120 Kopien.
Gruß Tina

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