Grunderwerbssteuer bei Übertragung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Liliana

#1

08.07.2010, 17:07

Hallo Ihr Lieben,

fallen bei Übertragung des hälftigen Miteigentums auch wieder Grunderwerbssteuern an?

Und weiß jemand, welcher Wert in der Übertragung eingesetzt werden muss? Ist es der hälftige Wert des Eigentums, also Wert der Immobilie?

:kopfkratz
bonsen
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#2

08.07.2010, 17:46

Hallo Liliana,

es kommt wohl darauf an, ob und in welchem Verwandtschaftsverhältnis die beiden zueinander stehen. Eine Veräußerungsanzeige fürs FA füllen wir immer aus, aber bei Verwandten kannst Du ja ohne UB umschreiben lassen.

Zur Wertangabe setzen wir bei der Kostenregelung hinzu: Der Wert des übertragenen MEA beträgt ... Euro.
heinrich27
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#3

08.07.2010, 17:52

Hallo Liliana,

wenn es sich um eine Übertragung im Sinne von § 3 S. 1 Nr. 2 GrEStG handelt (Grundstückserwerb von Todes wegen oder Schenkung unter Lebenden) fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Aber gibt es Ausnahmen, z. B. wenn die Schenkung unter Auflagen erfolgte. - Wenn Du Dir nicht sicher bist, Cheffe oder Steuerberater fragen!

Wird die hälftige Mitberechtigung am Grundstück pp. übertragen, ist auch nur der Halbe Wert der Immobilie anzusetzen.

Hoffe, dass Du was damit anfangen kannst. :lol:

P.S.: Die Veräußerungsanzeige nach § 18 GrEStG muss in jedem Fall gefertigt werden - Ausnahme Hessen - und nicht überall wurde auf die Vorlage der UB - wie in NRW - verzichtet.
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