Huhu alle zusammen.
Wir haben einen Kaufvertrag vorzubereiten, in dem zwei von vier Flurstücken verkauft werden sollen. Alle Flurstücke sind in einem Grundbuch verzeichnet und einzeln aufgeführt. Brauchen wir noch eine Abschreibungsunterlagen oder reicht es, den Flurstücken durch Antrag im Kaufvertrag ein eigenes Grundbuch zu verpassen?
LG Brinchen
Vier Flurstücke und zwei werden verkauft
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Ein wahrer Freund ist jemand, der mich so akzeptiert, wie ich bin, und nicht wie er am wenigsten Probleme mit mir hat!
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Weil wir nur zwei von den eingetragenen vier Flurstücken verkaufen und diese zwei Flurstücke ein eigenes Grundbuch bekommen sollen.
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Das erzähl mal unseren Rechtspflegern
Hauptsächlich geht es mir aber darum, ob ich Abschreibungsunterlagen brauche oder nicht.
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- mrsbloom
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Nein - braucht man nicht!! Und verweise deine Rechtspflegerin mal auf § 7 Abs. 1 GBO!!
Aber man kann den Antrag natürlich mit reinnehmen, schaden tut's ja auch nichts!
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Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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Danke... Werde bei Gelegenheit mal mit denen plauschen bzgl. § 7 Abs. 1 GBO
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