Ausfertigung oder begl. Abschrift ans GBA

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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bluesunny1802

#1

17.05.2010, 22:14

Hallo an alle,

ich bin auf eure Hilfe angewiesen. Ich habe eine neue Stelle im Notariat angenommen, bin dort alleinige Notariatsmitarbeiterin, meine Chefin ist erst seit einem Monat Notarin und wir bauen das Notariat komplett neu auf. Es ergeben sich viele Fragen. Z. b. was die Ausfertigungen angeht. Ich kenne das so, dass man dem GBA nicht zwingend eine Ausfertigung z. B. zur Eintragung einer AV oder Umschreibung vorlegen muss, sondern dass eine begl. Ablichtung ausreicht. So hatten wir das im alten Büro gemacht. Weiß jemand, wo ich das evtl. nachlesen kann bzw. ihr zeigen kann.

Vielen lieben Dank :)
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ReNoJessy
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#2

18.05.2010, 11:55

Ich kann dir das leider nicht sagen... Aber; das geht?? oO

Wir schicken IMMER Ausfertigungen.. Im Prinzip ist es doch auch die gleiche Arbeit
(¯`•.¸,¤° Gruß Jessy °¤,¸.•*´¯)

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mrsbloom
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#3

18.05.2010, 12:39

Also von Kaufverträgen schicke ich immer nur begl. Abschriften an das GBA, bei GSn eine Ausfertigung.
Jetzt frag mich mal warum und wo das steht... :oops:
Gruß Tina

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#4

18.05.2010, 12:41

Also wir haben das so gelernt; wenn im KV keine Vollmacht (Belastungsvollmacht o. Ä.) enthalten ist bzw. von dieser kein Gebrauch gemacht wird, kann eine beglaubigte Ablichtung beim Grundbuchamt eingereicht werden, da diese die Ausfertigung im Grundbuchverkehr ersetzt.

Ist eine Vollmacht im Spiel muss eine Ausfertigung der Urkunde eingereicht werden.

So handhabe ich es bisher auch!
fury02
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#5

19.05.2010, 09:49

Ich schicke immer nur eine begl. Kopie an GBA, egal ob die Eintragung AV oder Eigentumsumschreibung beantragt wird. Früher habe ich auch immer Ausfertigungen geschickt, bis mir der Rechtspfleger gesagt hat, dass er Ausfertigungen gar nicht will. Ich meine es in der GBO gelesen zu haben, was das Gericht verlangen kann.
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