Grunddienstbarkeiten

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
HoneyBunny66
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 03.05.2010, 09:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#1

03.05.2010, 12:15

Hallo,

ich habe eine Frage:

Ich habe gerade einen Tauschvertrag entworfen. Nun soll in diesen Vertrag noch ein Abwasserleitungsrecht und ein Leitungsrecht mit aufgenommen werden.

Mein Antrag lautet wie folgt:

Die Parteien bewilligen und beantragt die Eintragung folgender Grunddienstbarkeiten zu Lasten des Grundbuches , Flurstücke 13 und 14:

• Abwasserleitungsrecht für den Zweckverband Karkbrook für den jeweiligen
Eigentümer

• Leitungsrecht für den Zweckverband Ostholstein für den jeweiligen Eigentümer

Frage 1:
Ist der Antrag so ok?

Frage 2:
Muss ich bei den weiteren Bestimmungen auch noch etwas bzgl. der Grunddienstbarkeiten aufführen? Ich habe leider kein muster in anderen verträgen gefunden. Vielleicht habt ihr ja eine idee.

:thx
Jupp03/11

#2

03.05.2010, 12:19

Wer soll denn jetzt berechtigt sein?
HoneyBunny66
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 03.05.2010, 09:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#3

03.05.2010, 12:24

berechtigt ist derjenige, der das Tauschgrundstück erwirbt, falls ich das nun richtig verstanden habe :oops:
Jupp03/11

#4

03.05.2010, 12:50

HoneyBunny66 hat geschrieben:berechtigt ist derjenige, der das Tauschgrundstück erwirbt, falls ich das nun richtig verstanden habe :oops:
du schreibst aber:


• Abwasserleitungsrecht für den Zweckverband Karkbrook für den jeweiligen
Eigentümer

• Leitungsrecht für den Zweckverband Ostholstein für den jeweiligen Eigentümer

deshalb meine Frage, im übrigen :mahlzeit
Benutzeravatar
mrsbloom
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 320
Registriert: 31.01.2007, 16:33
Beruf: gepr. Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

03.05.2010, 12:51

Wenn die Dienstbarkeit für den Zweckverband... eingetragen werden soll, ist es eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und
wenn für den jew. Eigentümer, dann eine Grunddienstbarkeit. Ich glaube, das meint Jupp.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Benutzeravatar
mrsbloom
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 320
Registriert: 31.01.2007, 16:33
Beruf: gepr. Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

03.05.2010, 12:52

Zu spät :oops:
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
HoneyBunny66
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 03.05.2010, 09:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#7

03.05.2010, 12:54

Ja ähm, da bin ich mir halt nicht so sicher...was ist denn üblich in solchen Fällen?

Und zur Frage 2 hat da noch jemand ein Vorschlag?
HoneyBunny66
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 03.05.2010, 09:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#8

03.05.2010, 13:01

Kann ich das einfach weglassen mit für den jeweiligen Eigentümer? Ich bin gerade sehr verwirrt :lol:
offline
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 02.04.2009, 18:00

#9

05.05.2010, 19:04

Es geht nur entweder die eine Variante oder die andere Variante.
Wenn Berechtigter der Dienstbarkeit der Zweckverband sein soll, dann darf da nichts vom jeweiligen Eigentümer drinstehen. Wenn Berechtigter der jeweilige Eigentümer des Nachbargrundstücks sein soll, dann dürfen die Zweckverbände nicht auftauchen. "Üblich" ist da also nichts, es kommt darauf an, ob die Beteiligten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellen möchten oder eine Grunddienstbarkeit.

Nur als kleiner Denkanstoß: wenn in der Bewilligung sonst nichts zur Ausübungsstelle der Dienstbarkeit gesagt wird und zur Festlegung der Ausübungsstelle auch auf keinen mit der Bewilligung zu verbindenden Plan Bezug genommen wird, dann darf der Berechtigte seine Leitungen auf dem ganzen belasteten Grundstück verlegen. 8)
HoneyBunny66
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 03.05.2010, 09:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#10

06.05.2010, 14:06

:thx

Der Vertrag wurde nun auch zwischenzeitlich beurkundet.

Aber vielen Dank für eure Hilfe :D
Antworten