Grundbuchgebühr für KV

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#1

31.03.2010, 10:23

Hallo,

kann mir jemand bitte schnell sagen, welche Geb. beim GBA bei einem KV anfällt?

Danke
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#2

31.03.2010, 10:35

Kommt ganz darauf an, was beim GBA gemacht werden soll.

Eigentumsänderung: 1 Gebühr nach KostO
Eintragung Auflassungsvormerkung: 0,5 Gebühr nach KostO
Löschung Auflassungsvormerkung 0,25 Gebühr nach KostO
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#3

31.03.2010, 10:42

Vielen Dank, hast mir sehr geholfen!
Kannst du mir wohl auch sagen, aus welchem § sich das ergibt?
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#4

31.03.2010, 10:48

Guck doch mal selbst ins Gesetz... :roll: §§ 60 ff Kosto
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#5

31.03.2010, 10:48

Hab selbst schon gefunden :oops:
Vielen Dank nochmals @ rebru82!
Antworten