Grundbuchberichtigung aufgrund notariellen Testaments

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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sylvester

#1

26.01.2010, 16:50

Hallo,
ich hätte mal eine Frage. Hintergrund ist, dass die Erbin die Kosten des Erbscheins sparen will.

Die Erblasserin hat ein notarielles Testament errichtet, als Erbin hat sie ihre Tochter eingesetzt, und zwar

- als Vollerbin für den Fall, dass die Tochter zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits Abkömmlinge hat
- als Vollerbin für den Fall, dass der ehemalige Ehemann (Vater der Tochter) zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits verstorben ist,
- sonst als befreite Vorerbin, Nacherben sind die Großeltern, die beide noch leben.

Es liegt der letzte Fall vor, Tochter hat keine Abkömmlinge, der Vater lebt noch, die Großeltern auch.

Meint ihr, dass man die Grundbuchberichtigung ohne Erbschein beantragen kann, wenn man dies anhand öffentlicher Urkunden nachweisen kann. Welche öffentlichen Urkunden könnten belegen, dass die Tochter keine Abkömmlinge hat und der Vater noch lebt ?
Ich denke nicht, dass die Grundbuchberichtigung ohne Erbschein erfolgen kann. Was meint ihr ?

Vielen Dank für eure Hilfe
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#2

26.01.2010, 21:33

Ich hab jetzt leider nicht DIE Antwort für dich, aber ich kann mir vorstellen, dass ein Erbschein nicht benötigt wird. Sie kann ja als befreite Vorerbin in das GB eingetragen werden. Jedoch frag ich mich, wie du die ersten beiden Spiegelstriche nachweisen möchtest, daher war ich anfangs auch noch der Meinung, dass ein Erbschein benötigt wird. Den Tod des ehemaligen Ehemanns und die Geburt von Abkömmlingen kann man ja ganz einfach nachweisen, aber andersherum? Wie soll dies geschehen? Oder ist das eventuell unbedenklich, weil ja Punkt drei eingetreten ist?

Ups, jetzt fang ich an zu löchern. Bitte teile auf jedenfall mit, wie du die Sache gelöst hast und ob es auch so geklappt hat.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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Lena
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#3

26.01.2010, 22:59

Erbschein ist meines Wissens nur entbehrlich wenn sich aus dem Testament konkret ergibt wer Erbe geworden ist - ohne Wenn und Aber. Alles andre ist nur durch Erbschein nachzuweisen.

Dass der Vater noch lebt wäre durch ne Meldebescheinigung nachweisbar - aber dass die Tochter keine Abkömmlinge hat m.E. nur durch eV - und genau die gibste auch im Erbscheinsantrag an. Und wenn der nur für Grundbuchzwecke beantragt/benötigt wird, ist er ja auch nimmer so teuer.
Katzenfisch
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#4

29.01.2010, 12:53

Ein Erbschein ist überflüssig. Die Erbin kann die Grundbuchberichtigung privatschriftlich unter Vorlage des Eröffnungsprotokolls mit begl. Ablichtung des Testamentes dahingehend beantragen, dass sie befreite Vorerbin geworden ist und Nacherben die Großeltern sind.

Wer verfaßt solche Testamente? Gruselig.
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