Grundschuld vor Eigentumsumschreibung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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mrsbloom
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#11

21.01.2010, 09:38

Ich denke, Jupp meint, dass keine Angestellte (also Du) auftreten sollte(st). Wie gesagt, ich würde die Käufer für die Verkäufer auftreten lassen.

Oder was meinst du Jupp?
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Jupp03/11

#12

21.01.2010, 09:44

Der Kaufpreis beträgt angenommen 50.000,00 € für das Grundstück.
Die Käufer kommen mit der GS-Urkunde einen Tag nach der Beurkundung des KV zum Notar. GS über 200.000,00 €. KP ist noch nicht hinterlegt. Können dann die Käufer unter Ausnutzung der Vollmacht die GS nicht bestellen, da der KP nur 50.000,00 € beträgt?
Fiona
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#13

21.01.2010, 11:37

Dann hätte ich die Grundschuld ohne weiteres bestellt, weil die Vollmacht die Belastung in beliebiger Höhe vorsieht. Jedoch ist der Kaufpreis bereits vor einem Monat direkt von den Erwerern hinterlegt worden.

Jupp, ich mag doch einfach nur verstehen, was denn jetzt so falsch daran war? Wie hättest du es denn ganz konkret gemacht?

Vielen lieben dank im voraus.
Jupp03/11

#14

21.01.2010, 11:45

Die Erwerber hätten allein bestellt unter Ausnutzung der Vollmacht. Eine Angestellte tritt im übrigen -gerade auch bei GS-Bestellungen- nicht auf.
Wer sagt denn bzw. wer will den Nachweis führen, dass die Käufer den hinterlegten Betrag nicht finanziert haben? Es kann doch bei guten Kunden sein, dass diese "Blancokredit" bei der Bank in Anspruch genommen haben oder z. B. anderweitige Absicherungen der Bank bestehen usw. Du hast doch nicht den Nachweis, dass sich die Käufer den hinterlegten KP nicht von dritter Seite geliehen haben.
cocos94
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#15

27.02.2010, 00:11

Hallo,
ich möchte gerne einen "Einwurf" machen und hoffe, der ist noch sachbezogen. Habe selbst gerade erst mich belehren lassen müssen, dass bei einer Grundschuldbestellung, also einer einseitigen Erklärung, eine vollmachtlose Vertretung gar nicht möglichst ist, sondern man mit Vollmacht arbeiten müsste.
Oder ist das hier doch etwas anderes? Bei mir handelte es sich ebenfalls um eine Fremdfinanzierungsvollmacht.
Liebe Grüße
cocos94
fury02
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#16

01.03.2010, 09:50

Also ich mache genau wie Jupp, habe gerade auch so einen Fall auf dem Tisch. Die Belastungsvollmacht ist doch in beliebiger Höhe, d.h. dass der Verkäufer auch damit einverstanden ist, dass diese für weitere Grundschulden ausgenutzt wird, sonst wäre sie doch auf die Kaufpreishöhe beschränkt. Es entfällt dann lediglich die Abtretung an den Verkäufer, da er den KP ja schon bekommen hat (natürlich nur, wenn Zahlungseingang bestätigt ist).
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