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hoffe, dass ihr mir mal wieder weiterhelfen könnt: Also, ich bin gerade dabei einen Grundstückskaufvertrag abzuwickeln. Der Kaufpreis wurde von der Käufern bereits ohne Finanzierung hinterlegt.
Nun wollen die Erwerber, da sie beabsichtigen auf dem Grundstück zu bauen, eine Grundschuld bestellen. Da unsere Belastungsvollmacht jedoch die Belastung des Grundstücks zum Zwecke der Finanzierung vorsieht, denke ich nicht, dass diese ausreicht, um tatsächlich die Grundschuld bestellen zu können, da der Kaufpreis ja bereits hinterlegt worden ist.
Meine Frage, wenn die Käufer erscheinen, sollte ich dann als vollmachtlose Vertreterin für den Verkäufer auftreten, damit dieser die Erklärungen (im Grunde geht es mir nur um die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung) genehmigen kann. Oder wie würdet ihr das jetzt handhaben.
Der Käufer selbst wohnt nicht derelben Stadt. Die Eigentumsumschreibung kann ich in diesem Fall auch noch nicht beantragen.
Vielen lieben dank im voraus.