Grunderwerbsteuer auf Vermessungskosten

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Schwester

#1

06.01.2010, 10:20

Ein Käufer beschwert sich in den lautesten Tönen, dass das FA die Grunderwerbsteuer auch auf die Vermessungskosten berechnet.
Das FA hat die Steuer nun auf die angenommene Teifläche berechnet, da der Käufer auch einen Teil der Verm.-k. zu tragen hat. Wird die Steuer auf den sich nach Vermessung ergebenden KP und die korrekte Höhe der Verm-kosten berechnet, muss er 12 € (!) weniger an Steuer zahlen. Er will nun aber die Steuer nur auf den KP zahlen.
Wo genau steht es, dass die Übernahme der Verm.-k. auch zu einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer führt?
Claire
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#2

06.01.2010, 10:46

Hallo,

das Finanzamt geht hier davon aus, dass die Vermessungskosten als Gegenleistung mitangesehen werden. Die Gemeinde würden jedenfalls - logischerweise - die Vermessungskosten dem Eigentümer in Rechnung stellen und nicht einem Dritten.
Vielleicht helfen dir noch § 8 ff GrEStG. Ansonsten mal beim Finanzamt nachfragen, worauf sie sich genau berufen bei der Besteuerung der Vermessungskosten.

VG Claire
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Lena
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#3

06.01.2010, 10:54

Ist es Sache des Notars/Notariats den Steuerbescheid zu prüfen? Zu erklären?
Ich würd ganz klar an das Finanzamt verweisen und dem Käufer sagen dass er sich dorthin wenden soll.
Anders schickt das FA eh keinen Steuerbescheid und das Grundstück kann nicht umgeschrieben werden.
Jupp03/11

#4

06.01.2010, 10:54

§ 9 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz
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