Aufhebung von Wohnungs- und Teileigentum

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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kruemel-1983
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#1

22.12.2009, 14:18

Hallo!

Alle Jahre wieder mache ich für zwei Wochen die Vertretung für eine Kollegin im Notariat und diesmal weiß ich nicht weiter, vielleicht könnt ihr mir helfen:

Ich habe hier einen Vertrag, bei dem Wohnungs- und Teileigentum aufgehoben werden soll und jeweils in der Weise übertragen werden soll, dass die bisherigen Teil-Eigentümer jeweils Alleineigentümer einzelner Grundstücke werden. In dem Vertrag steht, dass der Notar bevollmächtigt wird, die erforderlichen Zustimmungen einzuholen, aber ich weiß nicht, wer da zustimmen muss...

Weiß jemand was darüber?

Ich hätte jetzt eigentlich nur die Parteien, die zuständigen Finanzämter und die Banken wegen noch eingetragener Grundpfandrechte angeschrieben (da lastenfrei übernommen werden soll).

Bin wirklich für eure Hilfe dankbar!

LG Janine
Schwester

#2

22.12.2009, 14:22

Hallo kruemel-1983,
die Banken müssen auf jeden Fall ihre Zustimmung zur Aufhebung des Wohnungseigentums in grundbuchmäßiger Form geben. Ansonsten wird der Vertrag ganz normal abgewickelt.
Viel Spaß!
kruemel-1983
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#3

22.12.2009, 14:26

Meinst du damit, dass die Ihre Löschungsbewilligungen erteilen oder muss ich wirklich eine Zustimmung zur Aufhebung einholen? Denn zu einem Teil der eingetragenen Belastungen habe ich schon die LBs vorliegen, der Rest ist wohl (nach Angaben des ET) auch löschungsreif. Ich hatte gedacht, dass ich nur um Abrechnung und Übersendung der LBs bitte...

Danke schon mal für deine (unheimlich schnelle!!!) Hilfe! So schnell hatte ich gar nicht mit einer Antwort gerechnet.
Schwester

#4

22.12.2009, 14:38

Die Banken müssen ihre Zustimmung zur Aufhebung geben. Da du ja aber schon die LB's vorliegen hast, hat sich das meiner Meinung nach erledigt, da die Grundpfandrechte ja eh gelöscht werden. In unserem Fall wurden nach Aufhebung nämlich nur Pfandentlassungen erteilt.
Lass mich von anderen aber gerne noch eines besseren belehren. Oder du fragst beim GBA nach, wie die es haben wollen.
Wünsche Dir schöne Weihnachten, falls wir uns nicht mehr hören sollten.
kruemel-1983
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#5

22.12.2009, 14:45

Nochmal tausend Dank! Ich hätte wahrscheinlich noch Stunden überlegt, ob irgendwer zustimmen muss. Das ist immer der Mist, wenn man den Vertrag nicht selbst entwirft.

Dir auch schöne Weihnachten!
Omahelga

#6

23.12.2009, 14:00

Hallo, Wenn die Rechte gelöscht werden, wird keine Zustimmung mehr benötigt.
LG und schöne Weihnachten
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