Grundstück über 2.500 qm

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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kensab
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#1

21.12.2009, 19:09

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es erforderlich ist, eine Genehmigung vom Landkreis einzuholen, wenn es sich bei einem Übergabevertrag um eine Grundstücksgröße von über 2.500 qm handelt? Wenn ja, wie heißt diese Genehmigung bzw. nach welchem § ?
Danke und LG
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Gruftie
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#2

21.12.2009, 20:09

Das ist von Land zu Land verschieden...deswegen wäre es schön, wenn Du Dein Profil etwas ergänzen könntest.

Ansonsten kannst Du hier nachlesen (bei dem ersten ganz unten):

http://www.deutsche-landwirte.de/090201f.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3 ... ehrsgesetz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Lena
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#3

21.12.2009, 20:23

Das ist von Land zu Land verschieden...deswegen wäre es schön, wenn Du Dein Profil etwas ergänzen könntest.
:zustimm


Ansonsten findest du ne Übersicht über alle Genehmigungserfordernisse aller BL hier: http://www.dnoti.de/arbeitshilfen.htm#Immobilienrecht
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