Aufgebotsverfahren wg. 2 verlorener GS-Briefe

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Stoffel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
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#1

14.12.2009, 14:34

Hallo Ihr Lieben,

kann ich in einem Aufgebotsverfahren 2 GS-Briefe von unterschiedlichen Banken, die ein und dasselbe Grundstück betreffen für kraftlos erklären lassen? Ober muss ich pro GS-Brief ein Aufgebotsverfahren einleiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Stoffel
Jupp03/11

#2

14.12.2009, 14:41

Du kannst das in einem Antrag machen, das Gericht wird dann aber für jeden Brief ein Aufgebot machen.
Stoffel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
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#3

14.12.2009, 14:44

Vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe!!

Liebe Grüße
Stoffel
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