Grundschuldbestellung und Urkundenrolle

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Ohno
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#1

30.10.2009, 20:12

Meines Wissens wird bei Grundschuldbestellung in die Urkundenrolle neben den Beteiligten auch die Grundschuldgläubigerin eingetragen. Im neuen Büro wirds aber so nicht gemacht. Wie ist das denn bei Euch? Müßt Ihr die Bank mit eintragen, wenn ja auf welcher Grundlage? Im alten Büro wurde das bei der Prüfung so verlangt, also haben wir die UR-Rolle so geführt.

Danke, ohno
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Lena
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#2

30.10.2009, 21:11

Nein, in die Urk.rolle sind nur die Beteiligten einzutragen. Kann auch vom Prüfer nicht anders verlangt werden.
Guckst du § 8 IV DoNot http://www.bnotk.de/_PDF-Dateien/DONot/DONOT-2007.pdf

Demnach sind bei Willenserklärungen die Erschienenen einzutragen, deren Erklärung beurkundet wurden.
UNd ich glaube kaum, dass ein Grundschuldgläubiger auch selbst Erklärungen in der Grundschuld abgibt... Dann müssten auch alle Grundschulden nach § 36 II abgerechnet werden und nicht mehr als einseitige Rechtsgeschäfte nach § 36 I...
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