Grundstück im Flurbereinigungsverfahren untergegangen?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Benutzeravatar
Sanni80
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 16.06.2008, 11:16
Beruf: ReNoFachangestellte

#1

13.07.2009, 12:06

Hallo,

ich bräuchte mal wieder Hilfe:

Ich hatte einen ÜV und habe bereits vor über einem Jahr die Eigentumsumschreibung beantragt. Kurz nach Einreichung des Antrages erhielt ich die Mitteilung, dass sich das Grundstück im Flurbereinigungsverfahren befände und die Anträge erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens bearbeitet werden.

Jetzt bekomme ich Mitteilung vom GBA, dass das aufgelassene Grundstück im Flurbereinigungsverfahren untergegangen sei und ich meinen Umschreibungsantrag zurücknehmen solle, anderenfalls der Antrag zurückgewiesen wird.

Wieso denn das jetzt?
Kann mir das jemand erklären?

Ich dachte bislang, es werden dann Ersatzgrundstücke herausgegeben :oops:
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
Jupp03/11

#2

13.07.2009, 14:21

Ich würde erstmal Einsicht in die Ausführungsanordnung nehmen, um zu sehen, wie der Übergeber abgefunden wurde.
anni_istaufzack
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 93
Registriert: 10.06.2009, 16:32

#3

13.07.2009, 14:30

Und auf jeden Fall Rücksprache mit den Mandanten.
Benutzeravatar
Sanni80
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 16.06.2008, 11:16
Beruf: ReNoFachangestellte

#4

01.10.2009, 10:32

Durch die Flurbereinigung haben die beiden Flurstücke aus dem ÜV neue Bestandsdaten bekommen, auch hat sich die Grundstücksgröße leicht verändert, weitere Flurstücke, die nicht im ÜV betroffen waren, sind wohl weggefallen.




Nun zu meiner heutigen Frage:

Nachdem die Mitteilung vom GBA im Juli 2009 wg. der Flurbereinigung eingegangen war, kamen die Vertragsparteien zu dem Entschluss, dass die Übertragung nicht weiter vorgenommen werden solle bzw. sofern die Übertragung bereits erfolgt gewesen wäre, wäre eine Rückübertragung vorgenommen worden.

Aufgrund dessen wurde der hiesige Umschreibungsantrag zurückgenommen.




Nun, 2 Monate später, soll die Übertragung doch wieder erfolgen. :oops:

Würdet ihr nun
- einen vollständig neuen Übertragungsvertrag fertigen
oder
- doch eher eine Urkunde mit Berichtigung der Bestandsdaten und diese dann zusammen mit dem alten Vertrag erneut beim GBA einreichen? Das ginge doch theoretisch, oder?
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
Antworten