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Aufbewahrung Grundschuld

Verfasst: 06.07.2009, 10:02
von huegli
Hallo!

Ist das rechtens wenn die Bank den Eigentümer vot die Wahl stellt entweder die Löschungsbewilligung zu unterzeichnen oder für die Aufbewahrung 150,- € p.a. zu bezahlen?

Gruß aus dem verregneten München

Verfasst: 06.07.2009, 10:10
von rebru82
Ob das rechtens ist, ist wohl fraglich. Aber als Kunde würde ich mir die Löschungsbewilligung samt Unterlagen aushändigen lassen. Man muss ja nicht gleich die Last im Grundbuch löschen lassen. Wenn eine Neuvalutierung erfolgen soll, kann man immer noch die Löschungsbewilligung sowie die vollstreckbare AUsfertigung der Grundschuld an die Bank zurückgeben. 150,- € erscheint mir aber auch wirklich zu überzogen. Aber das sind halt Banken...

Verfasst: 06.07.2009, 10:11
von Jupp03/11
Rechtsberatung :closed

Verfasst: 06.07.2009, 20:38
von stefan2209
Aber das sind halt Banken...
und auch die Sparkassen

Für eine "popelige" Zustimmung zur Änderung einer Teilungserklärung werden bei der Sparkasse gerne mal 100,00/150,00 € fällig, dabei müssen die ja noch nicht mal zum Notar.

Verfasst: 07.07.2009, 08:11
von rebru82
Für eine "popelige" Zusimmung zur Änderung einer Teilungserklärungen werden bei der Sparkasse gerne mal 100,00/150,00 € fällig, dabei müssen die ja noch nicht mal zum Notar.

Da kann ich nur zustimmen. Ich brauchte mal eine Vorrangseinräumung für ein Recht. Die Urkunde habe ich für die Sparkasse vollständig vorgeschrieben. Das einzige was die gemacht haben war Unterschrift und Siegel draufsetzen. Dafür wollten die 150 € haben.

Verfasst: 07.07.2009, 08:26
von Jupp03/11
Für die Erteilung von Löschungsbewilligungen nach vollständiger Rückzahlung der Darlehen dürfen die Banken gar keine Kosten berechnen. Dazu gibt es BGH-Entscheidungen.

Verfasst: 07.07.2009, 08:29
von rebru82
Für die Erteilung von Löschungsbewilligungen nach vollständiger Rückzahlung der Darlehen dürfen die Banken gar keine Kosten berechnen. Dazu gibt es BGH-Entscheidungen.
@Jupp03
Hast du vielleicht zufällig eine parat?

Verfasst: 07.07.2009, 08:32
von Jupp03/11
Ich stelle das rein, wenn ich es gefunden hab. Mit der Ordnung hab ich es nicht so. :roll:

Verfasst: 07.07.2009, 08:59
von rebru82
:thx

Verfasst: 07.07.2009, 09:19
von Soenny
Mir wäre lieb, ihr könntet das dann per PN austauschen, ich sehe die Frag auch als Rechtsberatung an und schließe den Thread. :closed