Lebenslanges Wohnrecht - Steuern an Finanzamt

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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saile31
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 26.06.2009, 10:52

#1

26.06.2009, 11:25

Hallöchen!

Folgender Sachverhalt: Dem Mann gehört das Haus. Seine Lebensgefährtin hat lebenslanges Wohnrecht. Mann ist nunmehr verstorben. Die Lebensgefährtin bekommt vom Finanzamt einen Bescheid, Steuern i. H. v. ca. 7.000,00 € zu zahlen. Frau ist aber nicht Eigentümerin des Hauses. Die Kinder des Verstorbenen sind die Eigentümer. Muß die Frau Steuern an das FA zahlen?
Jupp03/11

#2

26.06.2009, 11:38

Erstens dürfte die Frage an einen Steuerberater zu richten sein und zweitens müßte man wissen, welche Steuerart überhaupt festgesetzt wurde.
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