Goldmarkhypothek, Umwandlung und Löschung
Verfasst: 23.06.2009, 19:03
Hallo, Ihr Lieben, ich brauch mal Eure Hilfe:
In einem ehemaligen DDR-Grundbuch ist in Abteilung III folgendes eingetragen: „1.200,-- GM (1/2790 kg Feingold) mindestens Reichsmark Darlehen mit 8,5 % Zinsen jährlich für den Seifenhändler H. M. in Berlin....Bewilligung vom 27.10.1931, eingetragen am 09.11.1931."
Hier könnte ich doch gemäß § 10 GBBerG eine dem in Euro umgerechneten und um ein Drittel erhöhten Nennbetrag entsprechende Geldsumme zugunsten des jeweiligen Gläubigers unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen, um die im Grundbuch eingetragene Last zur Löschung zu bringen.
Jetzt mein Problem: Wie rechne ist das um? Ist es richtig, dass die Umrechnung 2 : 1 = DM und dann in Euro erfolgt?
Danke für Eure Hilfe!!!
In einem ehemaligen DDR-Grundbuch ist in Abteilung III folgendes eingetragen: „1.200,-- GM (1/2790 kg Feingold) mindestens Reichsmark Darlehen mit 8,5 % Zinsen jährlich für den Seifenhändler H. M. in Berlin....Bewilligung vom 27.10.1931, eingetragen am 09.11.1931."
Hier könnte ich doch gemäß § 10 GBBerG eine dem in Euro umgerechneten und um ein Drittel erhöhten Nennbetrag entsprechende Geldsumme zugunsten des jeweiligen Gläubigers unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegen, um die im Grundbuch eingetragene Last zur Löschung zu bringen.
Jetzt mein Problem: Wie rechne ist das um? Ist es richtig, dass die Umrechnung 2 : 1 = DM und dann in Euro erfolgt?
Danke für Eure Hilfe!!!