@Notariatsmann:
Probiers doch mal aus. Ich denke, es klappt.
@Mrsjenny:
Nein, das GBA hat kein weitergehendes Prüfungsrecht, wenn der Eigentümer-Ehegatte in der Urkunde erklärt, dass er nicht über einen wesentlichen Teil seines Vermögens verfügt.
Aus diesem Grund hat es mE auch kein weitergehendes Prüfungsrecht, wenn der Ehegatte Einsicht nehmen will. Es kann doch keine höhere Messlatte an den Einsichtsberechtigten gestellt werden, als an den verfügenden Ehegatten. Hier reicht mE die "Versicherung" des anderen Ehegatten aus, dass er mit dem Eigentümer im gesetzlichen Güterstand lebt, die Ehe fortbesteht und die Einsicht zur Wahrung seines Anspruchs aus § 1365 BGB dient. Das Bestehen der Ehe kann durch Heiratsurkunde geführt werden. Und ein gesetzlicher Anspruch ist immer ein berechtigtes Interesse.
@Jupp:
Ich weiß nicht, was daran "lächerlich" sein soll. Ich finde die Bemerkung auch nicht sonderlich witzig. Ich bin enttäuscht.
Darf Ehefrau Grundbuch einsehen?
- Manfred Fisch
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Es hängt wahrscheinlich auch ein bisschen vom Sachbearbeiter bzw. Rechtspfleger ab. Aber üblicherweise ist es so, dass ein Ehegatte nicht das berechtigte Interesse hat. So kam es bei mir schon einige Male vor, dass der Ehegatte anrief und bei mir nachgefragt hat, warum er keine Auskünfte beim GBA bekommen würde.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Ich gebe mit der Einsichtnahme Mina völlig recht....
Wohnen allerdings die Eheleute noch zusammen hat diese ganze Auseinandersetzung meiner Ansicht ein jähes Ende, wenn nämlich die Ehefrau einen Grundbuchauszug bestellt, diesen bezahlt und den Grundbuchauszug anschliessend an den Eigentümer (in diesem Fall den Ehemann) übersenden lässt....
Somit hat sie die Infos im Grundbuch und das Grundbuchamt keine Schwierigkeiten wegen der Prüfung ob Sie den Auszug rausschicken darf oder nicht...
Problematischer wird es, wenn die Eheleute nicht mehr zusammenwohnen, oder die Ehefrau gar noch die Akten einsehen will.
Wohnen allerdings die Eheleute noch zusammen hat diese ganze Auseinandersetzung meiner Ansicht ein jähes Ende, wenn nämlich die Ehefrau einen Grundbuchauszug bestellt, diesen bezahlt und den Grundbuchauszug anschliessend an den Eigentümer (in diesem Fall den Ehemann) übersenden lässt....
Somit hat sie die Infos im Grundbuch und das Grundbuchamt keine Schwierigkeiten wegen der Prüfung ob Sie den Auszug rausschicken darf oder nicht...
Problematischer wird es, wenn die Eheleute nicht mehr zusammenwohnen, oder die Ehefrau gar noch die Akten einsehen will.